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AGB (Allgemeine Geschätfsbedingungen)
1.) Allgemeines
BODY CONSULTANTS ist bemüht, seinen Kunden sämtliche Leistungen zur vollsten Zufriedenheit zur Verfügung zu stellen. Kunden sind sämtliche natürliche Personen, welche das Angebot bzw Dienstleistungen von BODY CONSULTANTS beziehen. Folgende Bestimmungen bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen BODY CONSULTANTS und ihren Kunden. Der Kunde erklärt sich bei Abgabe seiner Beitrittserklärung mit den AGB der BODY CONSULTANTS ausdrücklich einverstanden. Sie gelten, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der vertraglichen Beziehungen zwischen BODY CONSULTANTS und dem Mitglied, sowie für sämtliche zukünftige Geschäftsverbindungen, ohne das auf sie Bezug genommen wird.
2.) Mitgliedschaft-Vertragsdauer-Kündigung
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Datum. Ab diesem Zeitpunkt stehen den Mitgliedern die Leistungen von BODY CONSULTANTS im vereinbarten Ausmaß offen. Bei Mitgliedschaften wird BODY CONSULTANTS das Mitglied bis spätestens 10 Wochen vor dem Wirksamwerden der Vertragsverlängerung auf den Umstand  der automatischen Vertragsverlängerung nochmalig schriftlich – unter Angabe der Rechtsfolgen – hingewiesen.
Mitgliedschaften können zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 4 wöchigen Kündigungsfrist  vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist als Termin das Einlangen der Kündigung.
Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ist dann möglich, wenn ein derart wichtiger Grund vorliegt, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bspw auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Beispiele hierfür sind die Verletzung wichtiger Vertragsbestimmungen, Vertrauensbruch, etc. Im Falle der vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, gebührt der BODY CONSULTANTS das vertraglich vereinbarte Entgelt, bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen, erfolgt eine aliquote Abrechnung, wobei die von BODY CONSULTANTS für eine längere Vertragsdauer gewährten Vorteile (zB Rabatte) nicht gewährt werden.
3.) Leistungsumfang
BODY CONSULTANTS stellt seinen Kunden die im Vertrag genannte Behandlung im ausgewählten Ausmaß zur Verfügung. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass es eventuell durch notwendige Reparaturen der Behandlungssysteme bzw.  Krankheit, zu zeitlich begrenzten Einschränkung des Leistungsumfangs kommen kann. BODY CONSULTANTS wird sich diesfalls bemühen, den vollen Umfang ehestmöglich wieder herzustellen. Die angebotenen Behandlungen werden von speziell ausgebildeten Mitarbeitern der BODY CONSULTANTS durchgeführt. Konsumiert ein Kunde die vertraglich vereinbarten Behandlungen im jeweiligen Kalendermonat nicht, so verfallen diese Behandlungen.
4.) Öffnungszeiten
Die Angebote der BODY CONSULTANTS stehen ihren Kunden zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung.
5.) Entgelt – Zahlungsmodalitäten
Die für die Leistungen der BODY CONSULTANTS zustehenden Entgelte sind aus den zu vertragsabschluss geltenden Preislisten zu ersehen. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag gilt während der vom Mitglied gewählten jeweiligen Vertragsdauer. Der Mitgliedsbeitrag kann mittels Vorauszahlung oder monatlicher Zahlung bezahlt werden.
*Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag für die gewählte Dauer wird mit dem Datum des Vertragsabschlusses fällig. Die Einzahlung hat bar zu erfolgen oder in einer von BODY CONSULTANTS einzelvertraglich angebotenen Zahlungsmodalität.
*monatliche Zahlung:  Der Mitgliedsbeitrag für die gewählte Dauer wird in monatlichen Raten per Abbuchungsauftrag beglichen.. Unabhängig von der Erteilung eines Abbuchungsauftrages ist der Mitgliedsbeitrag am 1. bzw. 15. jeden Monats, je nach einzelvertraglicher Vereinbarung auf der Mitgliedsbeitrittserklärung, fällig und auf das, den Mitgliedern auf der Mitgliedsbeitrittserklärung bekannt gegebene Konto zu überweisen.
*Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung ist das fristgerechte und spesenfreie Einlangen am Konto der BODY CONSULTANTS maßgeblich. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz als p.a. vereinbart. Einlangende Zahlungen werden, mangels Widmung, auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet.
*BODY CONSULTANTS kann die angebotenen Preise wirtschaftlich nur dann gewähren, wenn alle Mitglieder und Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen. Soweit die Einforderung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge daher durch ein von BODY CONSULTANTS eingeschaltetes Inkassobüro erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig wären, zu ersetzen.
6.) Änderung von persönlichen Daten – Formvorschrift
Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Adresse oder sonstiger, wesentlicher Umstände, BODY CONSULTANTS unverzüglich bekannt zu geben. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen von BODY CONSULTANTS gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Wohn- (Geschäfts-) oder E-Mailadresse des Mitglieds abgegeben werden. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des Mitglieds sind nur dann verbindlich, wenn sie BODY CONSULTANTS schriftlich zugegangen sind.
7.) Mitgliederpflichten – Behandlungskontraindikationen
Jeder Kunde erklärt ausdrücklich,
*dass er an keinen Krankheiten oder Symptomen leidet welche eine Kontraindikation zur Behandlung darstellen.
Kontraindikationen der Gesichts- und Körpertherapie:
Progressiver Krebs, akute Infektion, Hautausschläge, Behandlung mit Antikoagulantien, Blutererkrankung
Kontraindikation der Körperbehandlung (Gesicht ist möglich):
Schwangerschaft, Phlebitis (akute Venenentzündung)
Kontraindikation der Gesichtsbehandlung (Körper ist möglich):
Akne im akuten Stadium, Herpes, Virtiligo (Weißfleckenkrankheit)
Lokale Kontraindikationen (das betroffene Areal darf nicht behandelt werden):
Akne Rosacea, Varizen und Besenreiser, Wunden oder Hautläsionen, Dekubitus oder Geschwüre, Frische oder hypertrophische Narben(therapeutische Behandlungen sind möglich)
, Osteoartikuläre oder Muskelläsionen im akuten Stadium, Subkutanimplantate, Venenoperation vor weniger als 2 Monaten, Bereiche in denen plastische Operationen durchgeführt wurden die kürzer als 6 Monate her sind (therapeutische Behandlungen sind möglich), Warzenartige Muttermale, Piercings, Hernien aller Art
8.) Haftung
BODY CONSULTANTS haftet nicht für den Verlust bzw. das Abhandenkommen von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen, die außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze (im Behandlungsraum) aufbewahrt werden. Verschweigt ein Mitglied Body Consultants das Vorhandensein einer Kontraindikation, so lehnt Body Consultants sämtliche Haftung ab.
9.) Sonstiges
Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der geänderten AGB vom Vertrag zurücktritt und BODY CONSULTANTS rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Übermittlung der geänderten AGB und der Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich erfolgen, die jeweils gültigen AGB sind jederzeit auf der Internethomepage von BODY CONSULTANTS abrufbar.
10.) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen BODY CONSULTANTS ist Wien.

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